Betriebsärztlicher Aufgabenkatalog
Betriebsärztlicher Aufgabenkatalog gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz
- Beratung / Mitwirkung bei Planung, Ausführung, Umgestaltung und Unterhaltung von Arbeitsplätzen, Betriebsanlagen und sozialen Einrichtungen
- Beratung / Mitwirkung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln / Mobiliar und der sachgerechten Durchführung von Arbeitsverfahren
- Beratung / Mitwirkung bei der Beschaffung und Erprobung von Körperschutzmitteln/ persönlicher Schutzausrüstung
- Beratung in Fragen der Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie oder sonstigen Fragen der Ergonomie und Arbeitshygiene
- Beratung / Mitwirkung bei der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
- Beratung / Mitwirkung bei der Arbeitssicherheitsunterweisung und Belehrung von Mitarbeitern.
- Org. oder Halten von Vorträgen
- Beratung / Mitwirkung bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- Beratung / Mitwirkung bei Fragen des Arbeitsplatzumsetzung sowie der Eingliederung oder Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
- Untersuchung, arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung von Arbeitnehmern
- Untersuchung der Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen mit Vorschlägen an den Arbeitgeber bzgl. Maßnahmen zu deren Verhütung
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
- Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
- Außerbetriebliche Kontakte zu Institutionen, Hausärzten usw.
- Sprechen Sie uns einfach an